Terminleser

Freispringchampionat Ellwangen-Röhlingen

Ort: Ellwangen-Röhlingen

29.November 2015 Ellwangen-Röhlingen

Süddeutsches Freispring – Championat verkaufsorientierte Springpferdesichtung für 3- und 4-jährige Nachwuchspferde Veranstalter: Pferdezuchtverband Baden Württemberg in: 73479 Ellwangen-Röhlingen, Reithalle des Reit- und Fahrvereins Röhlingen, Killinger Str. 26 am: Sonntag 29.11.2015 Die Prüfung der 3- und 4-Jährigen beginnt am Sonntag 29.11.2015 ab 9.00 Uhr. Der Veranstalter behält sich vor, bei entsprechender Nennungsanzahl den Beginn der Prüfungen zu ändern. Vorläufiger Zeitplan Sonntag 29.11.2015 9:00 Uhr Beginn Prüfung 1: 3-jährige Eine oder zwei Abteilungen, je nach Nennungen Prüfung 2: 4-jährige Eine oder zwei Abteilungen, je nach Nennungen Ausrichter: Bezirkspferdezuchtverein Aalen – Ellwangen, 73479 Ellwangen Anmeldungen bis spätestens 29.10.2015 an: Geschäftsstelle des Süddeutschen Freispringchampionats Jürgen Zappe Akazienweg 25 73571 Göggingen Mobil 01636389940, E-Mail JZappe@kabelbw.de Gegen eine zusätzliche Gebühr von Euro 50,00 sind Nachnennungen bis 20.11.2015 möglich Teilnahmeberechtigt: Reitpferde der Jahrgänge 2011 und 2012 , die einen Abstammungsnachweis haben. Durchführung gem. LPO. Ermittlung des süddeutschen Champions: Pferd mit der höchsten Wertnote der jeweiligen Prüfung, das einen Abstammungsnachweis der Süddeutschen Zuchtverbände (Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg-Anhalt, Rheinland-Pfalz-Saar, Sachsen und Thüringen) hat. Für die platzierten Teilnehmer ist die Teilnahme bei der Siegerehrung Pflicht. Anzahl der Teilnehmer: begrenzt; Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt bei Anmeldung ist erforderlich: Name des Pferdes, Geschlecht, Farbe, Geburtsdatum, Besitzeradresse und Telefon-Nr. bzw. Faxnummer, Mailadresse für das Versenden der Zeiteinteilung ! Kopie der Eigentümerurkunde (nicht Equidenpass) Anmeldegebühr per Scheck, alternativ Überweisung auf: Empfänger: Pferdezuchtverein Aalen-Ellwangen IBAN:DE85614910100043184006, BIC: GENODES1ELL (Volksbank Ellwangen) Im Verwendungszweck zwingende Angabe des Pferdenamens. >> Es werden nur Nennungen angenommen, bei denen die Meldegebühr bis Nennungsschluss bezahlt ist.

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