Wiedereinstieg der Amateurreiter in den Turniersport – Veranstalter können mit gezielten Ausschreibungen helfen
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Die Freizeit und Amateursportler dürfen zwar seit Anfang März gemäß der Corona Verordnung wieder trainieren, aber von der Teilnahme an Turnieren sind sie bis auf einige wenige Ausnahmen ausgeschlossen. Dies sollte sich vermutlich in den nächsten 2-3 Wochen ändern, da bereits die ersten Ordnungsämter Turniere auch für oder mit Amateuren genehmigen.
Die Amateure im Lande freut dies auf der einen Seite auf der anderen Seite befürchten sie, dass die Startmöglichkeiten für sie gering sein werden, wenn bei startplatzbegrenzten Prüfungen wieder alle nennen wollen. Die Rufe nach Turnieren nur für Amateure werden daher laut um auch den Amateuren eine sportlichen Vergleich unter seines Gleichen zu ermöglichen.
Dies können wir sehr gut nachvollziehen und möchten daher alle Veranstalter darauf hinweisen, dass die Ausschreibung von reinen Amateurturnieren oder auch nur einzelnen Prüfungen möglich ist. Jeder Veranstalter kann in seiner Ausschreibung den eingeladenen Teilnehmerkreis oder die startberechtigten Reiter festlegen. Hier muss lediglich der Mindesteinzugsbereich gemäß der Besonderen Bestimmungen (z.B. mind. 12 Vereine bei LP bis Kl. M) beachtet werden. Ebenso kann man mit den Reiter-Optionen „offen“ und „geschlossen“ bei der Ausschreibung von Prüfungen arbeiten.
Seitens der LK würden wir zumindest zu Anfang, eine Trennung der Teilnehmerkreise Amateure und Profi- und Spitzensportler in den Kl. A-M und auch insbesondere in den Dressur- und Springpferdeprüfungen begrüßen um den Amateuren den Einstieg in die Saison zu erleichtern, da diese nun seit Oktober 2020 nicht mehr auf Turnieren starten konnten.
Anstelle einer Begrenzung der Startplätze raten wir allen den Teilnehmerkreis anhand von sportfachlichen Handicaps und geographischen Kriterien zu begrenzen. Die Nachfrage bei den Amateuren an Startmöglichkeiten wird sehr hoch sein und der unsägliche Kampf um die begrenzten Startplätze ist frustrierend, wenn man keinen ergattern kann.
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass sobald Ausschreibungen wieder ohne Unterscheidung im Teilnehmerkreis zwischen Profis, Spitzensportlern und Amateure ausgeschrieben werden, gemäß LPO 20% der Leistungsprüfungen der Kl. A-M für den geschlossenen Bereich ausgeschrieben werden müssen.
Bei allen Fragen hinsichtlich der Ausschreibungsgestaltung stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Miriam Abel
Pferdesportverband und Landeskommission
Baden-Württemberg e.V.
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