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Wettkampfsport für Amateure wieder nahezu uneingeschränkt möglich

von extern (Kommentare: 0)

Die neuste Corona Verordnung, die am 07.06.2021 in Kraft tritt, erlaubt abhängig von der Inzidenz und dem jeweiligen Öffnungsschritt nicht mehr nur den Wettkampfsport für Profi- und Spitzensportler sondern endlich auch für die Amateure. In den FAQ zum Pferdesport finden Sie die genaue Formulierung.

Öffnungsstufe 1 (7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- und Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100):
Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports sind im Freien mit bis zu 100 Zuschauer*innen und ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl gestattet. Wettkampfveranstaltungen des Amateursports sind im Freien mit bis zu 20 Sportlern erlaubt.

Öffnungsstufe 2 (7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis sinkt in den folgenden 14 Tagen nach der 1. Öffnungsstufe weiter):
Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports sind wieder ohne Teilnehmerbegrenzung möglich.
Bei Wettkampfveranstaltungen im Profi- und Spitzensport sowie im Amateursport können im Freien mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauer und in geschlossen Räumen bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen.

Öffnungsstufe 3 (7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis sinkt in den folgenden 14 Tagen nach der 2. Öffnungsstufe weiter):
Bei Wettkampfveranstaltungen im Profi- und Spitzensport sowie im Amateursport können im Freien mit bis zu 500 Zuschauerinnen und Zuschauer und in geschlossen Räumen mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen.

Quelle: Pferdesportverband Baden-Württemberg

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