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Weiterhin umsichtig agieren – Neue Corona-VO Sport

von extern (Kommentare: 0)

Infomailing, Stuttgart 08.10.2020 / LSV Ba-Wü

Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW) steht zur aktuellen Pandemielage in ständigem Austausch mit den politisch Verantwortlichen und der Landesverwaltung. In seinem Schreiben an den LSVBW vom 7. Oktober weist Ministerialdirektor Michael Föll, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, den organisierten Sport in Baden-Württemberg auf die verschärfte Lage in der Corona-Pandemie hin und wirbt weiterhin um Zusammenarbeit im Kampf gegen die Verbreitung von COVID-19.

Weiterhin umsichtig agieren

"Durch das umsichtige Wirken des Landessportverbandes ist es in Baden-Württemberg gelungen, den Trainings-, Übungs- und Ausbildungsbetrieb in Sportvereinen und Sportverbänden wieder zu etablieren. ln vielen Sportarten konnte in der Zwischenzeit auch der Wettkampfbetrieb wiederaufgenommen werden. [...] Umfangreiche Hygienekonzepte sowie allgemeine Hygienemaßnahmen wurden situationsangemessen in den Sportorganisationen eingeführt und haben sich bewährt. Dafür danke ich lhnen und dem gesamten organsierten Sport sehr", so Michael Föll.

Das derzeitige Infektionsgeschehen in Teilen des Landes ist besorgniserregend und verlangt zusätzliche Vorsicht: "Bitte beachten Sie, dass der Minister für Soziales und lntegration nun die Pandemiestufe 2 erklärt hat. [...] Ziel der Neubewertung der Lage ist es, der Ausbreitung des lnfektionsgeschehens noch einmal besondere Aufmerksamkeit zu widmen und für die Bedeutung der Hygienekonzepte erneut zu sensibilisieren", so Föll weiter.

In diesem Sinne ruft der LSVBW alle Verantwortlichen im Sport im Land dazu auf, die Situation weiterhin ernst zu nehmen und alle nötigen Vorkehrungen zu treffen, um die Pandemie an einer weiteren Ausbreitung zu hindern.

Das vollständige Schreiben finden Sie im Anhang.

Neue Corona-Verordnung Sport

Am 9. Oktober tritt die neue Verordnung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport und des Ministeriums für Soziales und Integration über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport - CoronaVO Sport), in Kraft.

 

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