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Soforthilfe Sport auch weiterhin möglich

von Gabriele Knisel-Eberhard (Kommentare: 0)

Sportvereine können auch weiterhin Soforthilfe in Corona Zeiten beantragen. Ab sofort und bis zum 30. Juni 2021  können WLSB-Mitglieder Notfall-und Liquiditätshilfen über den Württembergischen Landessportbund (WLSB) beantragen.

Das Antragsformular „Soforthilfe Sport“  2021 kann per e-mail oder per Post an den WLSB gerichtet werden.

Auf der Homepage des WLSB (www.wlsb.de, Corona) sind die wichtigsten Fragen und Hinweise zur Antragsstellung erläutert. Fragen können unter soforthilfe-sport@wlsb.de gestellt werden.

 

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