Soforthilfe Sport auch weiterhin möglich
von Gabriele Knisel-Eberhard (Kommentare: 0)
Sportvereine können auch weiterhin Soforthilfe in Corona Zeiten beantragen. Ab sofort und bis zum 30. Juni 2021 können WLSB-Mitglieder Notfall-und Liquiditätshilfen über den Württembergischen Landessportbund (WLSB) beantragen.
Das Antragsformular „Soforthilfe Sport“ 2021 kann per e-mail oder per Post an den WLSB gerichtet werden.
Auf der Homepage des WLSB (www.wlsb.de, Corona) sind die wichtigsten Fragen und Hinweise zur Antragsstellung erläutert. Fragen können unter soforthilfe-sport@wlsb.de gestellt werden.