Das Reiten ist in Gruppen von maximal fünf Personen wieder erlaubt, sofern die Auflagen eingehalten werden. Dazu gehört auch die Benennung einer verantwortlichen Person und einer Dokumentation der Teilnehmer.
Bitte bei der Planung des Reitunterrichts und des Trainings beachten!
Hier der aktuelle Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten) (Stand: 10. Mai 2020, PDF)
Zusammenfassung ist auch bereits online beim Reiterjournal