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Klarstellung der Landesregierung zur Nutzung von Reithallen vom 12.05.2020:

von Frank Reutter (Kommentare: 0)

"Geschlossene Reithallen dürfen zu Trainings- und Übungszwecken nicht genutzt werden. Reithallen, die an den Seiten offen sind und deren Durchlüftung dementsprechen vergleichbar sind mit Freiluftreitplätzen, dürfen zu Trainings- und Übungszwecken betrieben werden."

Link: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+Verordnung+des+KM+und+SM+ueber+Sportstaetten

Bei Reithallen, die nicht ohnehin bereits offen Fassadenflächen haben, empfehlen wir die Tore und Fenster geöffnet zu halten, um so eine noch bessere Durchlüftung sicherzustellen. Damit dürfte dann einer Reithallennutzung nichts mehr entgegen stehen.
Im Zweifel wenden Sie sich bitte an das zuständige Ordnungsamt.

Hier die relevanten Auszüge von der Homepage des Ministeriums

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