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Keine Lockerung für den Pferdesport bis zum 3.5.2020 ? - Die fünfte Änderungsverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg ist veröffentlicht - Ein zweiter Blick macht Hoffnung

von Frank Reutter (Kommentare: 0)

Die Fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung bring für den Sport und somit auch für den Pferdesport auf den ersten Blick keine Lockerungen.

Sportstätten sind laut Homepage der Landesregierung weiterhin geschlossen und Reitunterricht und Training somit nicht möglich.

Aber auf den zweiten Blick könnte sich eine Chance auf Lockerung bieten:

Der §4 "Schließung von Einrichtungen" wurde im Absatz (1) geändert.

(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 3. Mai 2020 für den Publikumsverkehr untersagt:

Neu ist das Datum 3. Mai und der Einschub "für den Publikumsverkehr"

Es muss nun rasch geklärt werden, was bei einem Reitverein unter "Publikumsverkehr" verstanden werden muss.
Zu hoffen ist, dass alle Mitglieder, sofern sie sich an die Hygiene- und Abstandsvorgaben halten können, nicht als "Publikumsverkehr" gesehen werden und somit Reitunterrichtung und Training wieder aufgenommen werden können.

Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.

Wichtige aktuelle Links und Informationen:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung, Stand: 17. April 2020 (PDF)

Coronavirus: Wiederaufnahme des Reitunterrichts in Vereinen und Betrieben an Tag X – Das verantwortungsbewusste
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