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15 Millionen Euro für gemeinnützige Vereine und Zivilgesellschaft

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Das Land unterstützt gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind, mit bis zu 15 Millionen Euro. Betroffene Vereine oder Organisation sollen einmalig maximal 12.000 Euro erhalten.

Mit bis zu fünfzehn Millionen Euro unterstützt die Landesregierung gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind und bislang keine anderweitige finanzielle Unterstützung erfahren haben. Das Kabinett hat dem Sozialministerium den Auftrag erteilt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.

„Kein gemeinnütziger Verein und keine gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisation soll durch das Raster fallen“, betonte Sozialminister Manne Lucha im Anschluss an die Kabinettsbefassung. Trotz etlicher Hilfsmaßnahmen von Bund und Land drohten insbesondere Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich nicht im Sinne der wirtschaftlichen Soforthilfen betätigen, teilweise leer auszugehen.

Einmalige Förderung von maximal 12.000 Euro pro Verein oder Organisation

Die Unterstützung erfolgt voraussichtlich ab August dieses Jahres durch eine jeweils einmalige Förderung von maximal 12.000 Euro pro Verein oder Organisation, die nicht zurückbezahlt werden muss. Die Mittel sollen zur Deckung zwangsläufiger Fixkosten bei gleichzeitig seit dem 11. März 2020 coronabedingt entgangenen Einnahmen wie Eintrittsgelder, Spenden oder Einnahmen aus Veranstaltungen dienen.

Bevorzugt werden gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Organisationen aus den Zuständigkeitsbereichen des Ministeriums für Soziales und Integration berücksichtigt, etwa Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, Familien- und Mütterzentren, Migrantenvereine und -organisationen, Vereine und Organisationen im Bereich Demokratieförderung. Das Programm steht aber grundsätzlich auch ehrenamtlich getragenen gemeinnützigen Vereinen offen, sofern die Finanzmittel auskömmlich sind. Bestehende Hilfsangebote haben Vorrang beziehungsweise werden angerechnet.

Aufgebaute Strukturen stützen und verstetigen

„Mit dem zusätzlichen Schutzschirm wollen wir der Gefahr begegnen, dass die für die Gesellschaft gerade in Krisensituationen wertvolle Arbeit durch drohende Zahlungsunfähigkeit dauerhaft wegbricht“, betonte Lucha. Das Gemeinnützigkeitsrecht erschwere die Bildung von Rücklagen, somit drohten gerade gemeinnützige Organisationen recht schnell in finanzielle Schieflage zu geraten. Die Landesregierung wolle auf diese Weise das bürgerschaftliche Engagement der Menschen würdigen und die aufgebauten Strukturen stützen und verstetigen.

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Quelle: www.baden-wuerttemberg.de

 

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