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Freistellung für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit

von Frank Reutter (Kommentare: 0)

Quelle: wsj - Württembergische Sportjugend

Betreuer von Kinder- und Jugendfreizeiten, Zeltlagern und Ausfahrten, aber auch Teilnehmer von Lehrgängen in der Jugendarbeit können sich für ihren Einsatz bzw. ihre Teilnahme freistellen lassen.

Um das Engagement der ehrenamtlich Tätigen zu unterstützen und zu fördern, wurde in Baden-Württemberg bereits 2007 das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit" verabschiedet. Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen für Jugendleiter, Übungsleiter und Trainer kann seit etwas mehr als einem Jahr aber auch Bildungszeit beantragt werden. Weiterlesen

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