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Finanzielle Unterstützung für Reitschulen in Aussicht

von extern (Kommentare: 0)

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat ein weiteres Förderprogramm für durch die Corona-Krise gebeutelte Betriebszweige bewilligt. Mit dem Landesförderprogramm Tilgungszuschuss Corona II erhalten Unternehmen einen direkten Zuschuss zu den Tilgungsraten für betriebliche Kredite, für Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen oder Geldmarktdarlehen. Gefördert werden die Tilgungsraten von Januar bis Juni 2021.

Neu beim Programm Tilgungszuschuss Corona II ist, dass Reitschulen (auch Fahr-und Voltigierschulen) ebenfalls antragsberechtigt sind. Förderfähig sind Tilgungsraten für Januar bis einschließlich Juni 2021 für Kredite, die vor dem 11.03.2020 abgeschlossen wurden.

Der Fördertopf beträgt 37,6 Millionen Euro und die Vergabe der Mittel erfolgt nach Eingang der Antragsstellung. Daher möchten wir schon heute alle auf das neuen Förderprogramm aufmerksam machen, damit diese dann sobald eine Antragsstellung möglich ist, loslegen können.

Hier finden Sie einige Informationen des Wirtschaftsministeriums zum Förderprogramm Tilgungszuschuss Corona II sowie die Pressemitteilung.

Tilgungszuschuss Corona: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

Sobald nähere Informationen zum Procedere und zur Antragsstellung (voraussichtlich ab Mitte Juni) vorliegen, werden alle Vereine und Betriebe, die dem Pferdesportverband angeschlossen sind, per Email (sofern diese vorliegt) informiert. Wir empfehlen allen Interessierten schon einmal vorab die Tilgungsraten für die Betriebsmittelkredite für den genannten Zeitraum zusammenzustellen, damit die Antragsstellung dann schneller erfolgen kann.

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