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Coronabedingte Modifikation der Voltigierabzeichen für das Jahr 2020

von extern (Kommentare: 0)

Aufgrund der coronabedingten - sich ständig wechselnden - Hygienemaßnahmen und Vorgehensweisen gelten zunächst begrenzt für das Jahr 2020 in Absprache mit der FN und dem Fachausschuss Voltigieren der DRV folgende Möglichkeiten bei der Abnahme von Voltigierabzeichen: In den Voltigierabzeichen VA 10, 9, 7 sowie 5 kann das Hochhelfen wegfallen und das Aufsteigen über eine Treppe oder Aufstiegshilfe erfolgen. Bei den Voltigierabzeichen VA 10, 9 und 7 darf und sollte auf die Partnerübung verzichtet werden. Zwischen den Voltigierabzeichen VA 4 und 3 kann die Wartezeit von 3 Monaten in diesem Jahr entfallen. Ziel dieser Möglichkeiten ist eine Planungssicherheit bei der Durchführung von Abzeichen. Der Erwerb von Abzeichen sollte besonders in diesem Jahr dazu dienen, Voltigierern Trainingsanreize und Motivation zu geben. Abzeichenlehrgänge und -abnahmen könnten auch eine gute Einnahmemöglichkeit für den einen oder anderen Verein darstellen. Bei den Lehrgängen und Prüfungen sollte auf die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln geachtet werden. Darüber hinaus sollten die Abzeichen in bestehenden Trainingsgruppen sowie vereinsintern durchgeführt werden. Dies ist der Grund für den Wegfall der Wartezeit. Besonders erfahrenen Voltigierern, die bisher keine Abzeichen erworben haben, könnte damit der Erwerb der beiden Abzeichen ermöglicht werden. So könnte sich im laufenden und kommenden Jahr die Anzahl möglicher Einzelvoltigierer erhöhen.

Stand: 26.06.2020

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