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Corona-Verordnung Sport in der ab 23.10.2020 gültigen Fassung

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Untersagt sind weiterhin Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe mit insgesamt über 500 Sportlerinnen und Sportlern sowie Zuschauerinnen und Zuschauern.

Den vollständigen Text entnehmen Sie bitte der Anlage.

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