Corona-Verordnung Sport in der ab 23.10.2020 gültigen Fassung
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Untersagt sind weiterhin Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe mit insgesamt über 500 Sportlerinnen und Sportlern sowie Zuschauerinnen und Zuschauern.
Den vollständigen Text entnehmen Sie bitte der Anlage.