Corona-Verordnung CoronaVO in der ab 19.10.2020 gültigen Fassung
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Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden sind wieder untersagt.
In der Anlage finden Sie den genauen Wortlaut der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung CoronaVO) vom 23. Juni 2020 (in der ab 19. Oktober 2020 gültigen Fassung)