Ab 2007 neue Vergütungssätze bei der GEMA
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Seit 1. Januar höhere Gebühren für Veranstaltungen mit Musik
Seit 1. Januar höhere Gebühren für Veranstaltungen mit Musik
Wie (fast) jedes Jahr zum Beginn des Jahres gibt es gute und schlechte Nachrichten. Zuerst die gute Nachricht: Die vom Deutschen Olympischen Sportbund für alle Sportvereine mit der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) abgeschlossene Zusatzvereinbarung ist bis zum 31. Dezember 2008 weiterhin gültig. Vorteil für die Vereine: Diese Pauschale erfasst zahlreiche Veranstaltungen, die nicht mehr einzeln bei der GEMA angemeldet werden müssen, sondern direkt abgegolten sind. Aber auch weiterhin gibt es Veranstaltungen, die nicht unter die neue Zusatzvereinbarung fallen. Diese müssen wie bisher einzeln bei der GEMA angemeldet und direkt vom Verein bezahlt werden. Dabei gilt jedoch für Sportvereine nach wie vor ein Gebühren-Nachlass von 20 Prozent (zzgl. sieben Prozent Umsatzsteuer)!
Jetzt die weniger gute Nachricht: Zum 1. Januar 2007 wurden einige Tarife erhöht. Für Sportvereine und -verbände sind die Vergütungssätze U-VK (Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern) und M-U (Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgern) wichtig, die gegenüber dem Vorjahr angehoben wurden. Die ab 2007 gültigen Vergütungssätze finden Sie in der "GEMA-Broschüre 2007" (PDF-Datei, 250 KB).
Quelle: Württembergischer Landessportbund e.V.