Neue Equidenpass-Verordnung der EU (Durchführungsverordnung (EU) 2015/262) ab 1.1.2016 in Kraft
(Kommentare: 0)
Neue Equidenpass-Verordnung der EU (Durchführungsverordnung (EU) 2015/262) ab 1.1.2016 in Kraft
Seit 1. Januar 2016 gilt die neue Equidenpass-Verordnung der EU (Durchführungsverordnung (EU) 2015/262).
Die neue Verordnung regelt daher insbesondere die Fälschungssicherheit der Equidenpässe. Sie soll sicherstellen, dass ein Pass das Pferd lebenslang begleitet. Für die Pferdehalter ändert sich wenig, die alten Pässe behalten ihre Gültigkeit. Spätestens ab 1. Juli 2016 müssen für neu zu kennzeichnende Pferde neue Pässe ausgegeben werden. Diese werden allerdings etwas anders aussehen als die bisherigen, da aus Gründen der Fälschungssicherheit mit Laminierung bzw. Sicherheitspapier gearbeitet werden muss.
Fohlen müssen wie bisher vor dem 31. Dezember des Geburtsjahres bzw. innerhalb von sechs Monaten nach dem Geburtsdatum identifiziert werden, je nachdem, welche Frist später abläuft. Pferde, die nicht identifizierbar sind oder bei denen eine Diskontinuität bei der Identifizierung vorliegt, werden als „nicht zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr“ eingestuft. Um den Pass aktuell zu halten, müssen Änderungen wie z.B. Farbveränderungen, Narben, oder Wechsel des Eigentümers durch eine passausgebende Stelle eingetragen werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige passausgebende Stelle für Baden-Württemberg.
Für eingetragene Zuchtpferde:
Pferdzuchtverband Baden- Württemberg e.V.
72532 Gomadingen-Marbach, 073 85/ 9 69 02-0, poststelle@pzv.bwl.de
Für Freizeitpferde (ohne Zuchtbescheinigung):
Landesverband Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.
70190 Stuttgart, 0711/92547-0, tierkennzeichnung@lkvbw.de, www.lkvbw.de
Bei Fragen zur Eintragung von Turnierpferden:
Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)
48231 Warendorf, 02581/6362-0, fn@fn-dokr.de, www.pferd-aktuell.de
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Knisel-Eberhard
Geschäftsführerin
Württembergischer Pferdesportverband (WPSV)
Murrstr. 1 /2
70806 Kornwestheim
Telefon 07154/832830
Fax 07154/832849
e-mail: knisel@wpsv.de
Die neue Verordnung regelt daher insbesondere die Fälschungssicherheit der Equidenpässe. Sie soll sicherstellen, dass ein Pass das Pferd lebenslang begleitet. Für die Pferdehalter ändert sich wenig, die alten Pässe behalten ihre Gültigkeit. Spätestens ab 1. Juli 2016 müssen für neu zu kennzeichnende Pferde neue Pässe ausgegeben werden. Diese werden allerdings etwas anders aussehen als die bisherigen, da aus Gründen der Fälschungssicherheit mit Laminierung bzw. Sicherheitspapier gearbeitet werden muss.
Fohlen müssen wie bisher vor dem 31. Dezember des Geburtsjahres bzw. innerhalb von sechs Monaten nach dem Geburtsdatum identifiziert werden, je nachdem, welche Frist später abläuft. Pferde, die nicht identifizierbar sind oder bei denen eine Diskontinuität bei der Identifizierung vorliegt, werden als „nicht zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr“ eingestuft. Um den Pass aktuell zu halten, müssen Änderungen wie z.B. Farbveränderungen, Narben, oder Wechsel des Eigentümers durch eine passausgebende Stelle eingetragen werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige passausgebende Stelle für Baden-Württemberg.
Für eingetragene Zuchtpferde:
Pferdzuchtverband Baden- Württemberg e.V.
72532 Gomadingen-Marbach, 073 85/ 9 69 02-0, poststelle@pzv.bwl.de
Für Freizeitpferde (ohne Zuchtbescheinigung):
Landesverband Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.
70190 Stuttgart, 0711/92547-0, tierkennzeichnung@lkvbw.de, www.lkvbw.de
Bei Fragen zur Eintragung von Turnierpferden:
Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)
48231 Warendorf, 02581/6362-0, fn@fn-dokr.de, www.pferd-aktuell.de
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Knisel-Eberhard
Geschäftsführerin
Württembergischer Pferdesportverband (WPSV)
Murrstr. 1 /2
70806 Kornwestheim
Telefon 07154/832830
Fax 07154/832849
e-mail: knisel@wpsv.de