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Neuer Tarif für die Musiknutzung in Kursen ab 1. Juli 2015

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Neuer Tarif für die Musiknutzung in Kursen ab 1. Juli 2015

Schon ab dem 1. Juli 2015 soll für die Musiknutzung in Fitness- und Gesundheitskursen der neue Tarif WR-KS-F gelten, sofern die Musiknutzung nicht pauschal abgegolten ist. Damit verliert der bestehende Tarif WR-KS erheblich an Reichweite. Er gilt künftig nur noch für Tanzkurse. Der neueTarif wird zu preislichen Erhöhungen für die Vereine führen.

Die Vergütungssätze des neuen Tarifs WR-KS-F orientieren sich an den Gegebenheiten im Fitness- und Gesundheitsbereich und stellen auf die Parameter „Mitgliedsbeitrag“ und „Teilnehmer je Kursstunde“ ab. Die bisherigen Vergütungssätze WR-KS werden entsprechend angepasst und gelten dann nur noch für Tanzkurse.

Über die bestehende Zusatzvereinbarung zwischen DOSB und GEMA ist nach Ziffer 3, Buchstabe m) die Musiknutzung in Kursen im vereinsinternen Trainingsbereich dann pauschal abgegolten und GEMA-frei, wenn ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen und keine zusätzliche Kursgebühr erhoben wird. Nicht abgegolten sind damit Kurse, an denen Personen teilnehmen, die nur um den Kurs zu besuchen eine Mitgliedschaft im Verein eingegangen sind (z.B. befristete Kurzzeitmitgliedschaften bis zu 6 Monaten Dauer). Die Regelung nach Buchstabe m) findet keine Anwendung auf Sportvereine, die lediglich ein Fitnessstudio betreiben, aber keine Fachabteilung unterhalten.

Das Deutsche Patent- und Markenamt als Aufsichtsbehörde der GEMA hat den Tarif WR-KS-F bereits genehmigt. Mitgliedsorganisationen des DOSB, wozu auch alle Mitgliedsvereine des WLSB gehören, erhalten 20% Nachlass auf die Tarife der GEMA.

Quelle: WLSB-News

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