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Unfallversicherungsschutz für Sportler außerhalb einer Hauptbeschäftigung

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Unfallversicherungsschutz für Sportler außerhalb einer Hauptbeschäftigung

WLSB-News

Unfallversicherungsschutz für Sportler außerhalb einer Hauptbeschäftigung

Die Kriterien für die Feststellung des Unfallschutzes bei bezahlten Sportlern außerhalb einer Hauptbeschäftigung wurden festgelegt. Die seit dem 1. Januar 2015 geltende Beurteilungspraxis der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) steht nicht im Widerspruch zur aktuellen Positionierung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigtenstatus von Amateur- und Vertragssportlern.
Die Kriterien im Überblick
Der Unfallversicherungsschutz für die Sportausübung außerhalb einer Hauptbeschäftigung setzt seit dem 1. Januar 2015 voraus, dass Sportlerinnen und Sportler Geld- oder Sachleistungen erhalten, die

1. individuell („Lohnsteuerkarte“) oder pauschal („Minijob“) der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen unterworfen werden und in jedem Monat der Vertragslaufzeit die Grenze von 200 Euro netto überschreiten (netto = ausgezahlte Geldbeträge und erbrachte Sachleistungen)

und

2. einen angemessenen Gegenwert für den zeitlichen Einsatz ihrer sportlichen Betätigung darstellen. Hierfür darf der Betrag von 8,50 Euro brutto je Stunde für den Kernbereich der sportlichen Betätigung (Training und Wettkampf) nicht unterschritten werden. Eine eindeutige Abgrenzung der relevanten Stunden für den Kernbereich finden Sie auf der Webseite der VBG.
Für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz müssen beide unter Ziffer (1) und (2) genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein. Für bezahlte Sportlerinnen und Sportler unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt nur die in Ziffer (1) genannte 200-Euro-Grenze.
Bei Amateur- und Vertragssportlern/-innen, die die unter (1) und (2) genannten Voraussetzungen ab dem 1. Januar 2015 nicht erfüllen, stellt die Sportausübung für die VBG eine unversicherte Freizeitbetätigung dar.
Der Sportler ist dann über den Sportverein gemäß den Bestimmungen des zwischen WLSB und ARAG abgeschlossenen Sportversicherungsvertrags versichert.

Weitere Informationen

Detailliertere Informationen zu den Kriterien entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument auf der Seite des VereinsServiceBüros und der Webseite der VBG.

Quelle: WLSB-News

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