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GEMA-Tarifreform gescheitert

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GEMA-Tarifreform gescheitert

Die umstrittene GEMA-Tarifreform – mehrfach verschoben und nun geplant für den 1. Januar 2014 – ist erst mal auf Eis gelegt worden. Denn die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) in München hat in ihrem Schiedsspruch dieser geplanten Reform eine Absage erteilt. Sie stelle „einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot dar“, urteilte die DPMA.

Die von der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) angestrebte Reform mit einer Reihe von Tarif-Umstrukturierungen hätte zwar auf der einen Seite zu einer finanziellen Entlastung bei einer Reihe von Musiknutzungen geführt, andererseits aber wären auch für Sportveranstaltungen in großen Hallen und mit hohen Eintritts- preisen deutliche Kostensteigerungen die Folge gewesen. Insbesondere dann, wenn Musik „integraler Bestandteil“ der Sportart ist, z. B. beim Tanzsport.

Tarifreform gefährdet Existenz

Die Schiedsstelle nun sieht in der geplanten Tarifreform einen Verstoß gegen urheber- und kartellrechtliche Vorschriften und bezeichnete sie als „nicht angemessen“ und „überhöht“. Nutzungsart, Nutzungsintensität und Nutzungsumfang seien bei der Tarifgestaltung nicht berücksichtigt und keine sachgerechte Differenzierung vorgenommen worden. Die Neustrukturierung der Tarife – aus elf sollten nur noch zwei übrig bleiben – hätte insbesondere für Tausende von Musikveranstaltern, zum Beispiel Diskotheken, enorm höhere, existenzgefährdende Abgaben bedeutet , im Durchschnitt um das Fünffache, sogar bis zum Zwanzigfachen der bisheriger Zahlungen.

Die Schiedsstelle folgte in wesentlichen Punkten der Argumentation der Bundesvereinigung der Musikveranstalter, die die bestehenden Strukturen für angemessen hält. Die elf unterschiedlichen Tarife hätten bisher für ein hohes Maß an Einzelfallgerechtigkeit gesorgt. Das Urteil der Schiedsstelle ist von Bedeutung für alle Sportverbände und -vereine im DOSB, deren Veranstaltungen nicht durch die bestehende Zusatzvereinbarung zum GEMA-Gesamtvertrag pauschal abgegolten sind und die deshalb bei der GEMA angemeldet und abgerechnet werden müssen.

Noch ist fraglich, ob sowohl die GEMA als auch die Bundesvereinigung der Musikveranstalter – sie hat die Schiedsstelle angerufen – die Entscheidung der urheber- rechtlichen Schiedsstelle in allen Punkten akzeptieren. Gegebenenfalls werden auf dieser Basis weitere Verhandlungen geführt oder man trifft sich vor dem Oberlandesgericht München wieder.

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