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Information: Bundesrat beschließt "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes"

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Information: Bundesrat beschließt "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes"

An die
Sportkreise und Mitgliedsverbände
im Württembergischen Landessportbund e.V.


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem Bundestag (01.02.2013) hat nun auch der Bundesrat am 01.03.2013 (Bundesrat Drucksache 73/13) dem "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes" (ehemals „Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts“) zugestimmt.

Das Gesetz enthält viele Verbesserungen für freiwillig engagierte Menschen und gemeinnützige Organisationen. Mit dem Gesetz werden u. a. die Ehrenamts- (neu: 720,00 €/Jahr) und Übungsleiterpauschale (neu: 2.400,00 €/Jahr) sowie die Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen eines Sportvereins (neu: 45.000,00 €/Jahr) angehoben und die Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsorganen reduziert. Für gemeinnützige Organisationen wird die freie Rücklage flexibilisiert, der Zeitraum zur Verwendung von Mitteln für steuerbegünstigte Zwecke ausgeweitet und die vorläufige Bescheinigung zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit als Verwaltungsakt ausgestaltet.

Das Gesetz wurde von Seiten des Bundespräsidenten bereits unterzeichnet. Nach Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt (voraussichtlich Ende März 2013) treten zahlreiche Inhalte des Gesetzes teilweise schon rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft.

Über die genauen Inhalte des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes werden wir auf unseren Internetseiten unter www.wlsb.de und in unserem Verbandsmagazin „SPORT in BW“ berichten.



Mit freundlichen Grüßen

Andreas Hettich


Württembergischer Landessportbund e.V.
Geschäftsbereich Vereins- und Verbandsservice

SpOrt Stuttgart
Fritz-Walter-Weg 19
70372 Stuttgart
Telefon: 0711/28077-124
Fax: 0711/28077-108
E-Mail: andreas.hettich@wlsb.de

Quelle: WLSB

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