Freiwillige Versicherung im Ehrenamt - VBG
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Freiwillige Versicherung im Ehrenamt - VBG
An die
Sportkreise und Mitgliedsverbände
im Württembergischen Landessportbund e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der WLSB hat auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII für sich, seine Mitgliedsorganisationen sowie seine und deren Untergliederungen die freiwillige Versicherung im Ehrenamt bereits mit Wirkung zum 01.01.2006 durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) abgeschlossen.
Im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zur Frage des Unfallversicherungsschutzes für eine ehrenamtliche Geschäftsführerin eines Sport- und Wandervereins vor dem Bundessozialgericht am 27.03.2012 ist von einem der Richter die Auffassung vertreten worden, dass der Abschluss von Sammelverträgen für die freiwillige Versicherung nicht zulässig sei, vielmehr müsse sich jeder Ehrenamtsträger selbst versichern.
Die Presse hat darüber berichtet und den Versicherungsschutz für zehntausende ehrenamtlich tätige Menschen in Sportvereinen in Frage gestellt mit der Folge, dass hierzu auch bei uns zahlreiche Anfragen in den letzten Tagen eingingen.
Die VBG hat nun mit einem Schreiben vom 29.03.2012 darauf hinweisen, dass alle abgeschlossenen Verträge zur freiwilligen Versicherung im Ehrenamt, die mit Vereinen und/oder Landessportbünden zugunsten der ehrenamtlich Tätigen abgeschlossen wurden, Bestand haben.
Die VBG wird die geschlossenen Verträge auch weiterhin zu Gunsten der Versicherten anwenden und den Versicherungsschutz im gesetzlichen Rahmen gewähren.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hettich
Württembergischer Landessportbund e.V.
Geschäftsbereich Vereins- und Verbandsservice
SpOrt Stuttgart
Fritz-Walter-Weg 19
70372 Stuttgart
Telefon: 0711/28077-124
Fax: 0711/28077-108
E-Mail: andreas.hettich@wlsb.de
VereinsServiceBüro
Telefon: 0711/28077-125
E-Mail: info@wlsb.de
Aktuelle Informationen finden Sie unter www.wlsb.de und www.wsj-online.de
Gemeinsam für den Sport - die WLSB-Stiftung finden Sie unter www.wlsb-sportstiftung.de
Sportkreise und Mitgliedsverbände
im Württembergischen Landessportbund e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der WLSB hat auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII für sich, seine Mitgliedsorganisationen sowie seine und deren Untergliederungen die freiwillige Versicherung im Ehrenamt bereits mit Wirkung zum 01.01.2006 durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) abgeschlossen.
Im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zur Frage des Unfallversicherungsschutzes für eine ehrenamtliche Geschäftsführerin eines Sport- und Wandervereins vor dem Bundessozialgericht am 27.03.2012 ist von einem der Richter die Auffassung vertreten worden, dass der Abschluss von Sammelverträgen für die freiwillige Versicherung nicht zulässig sei, vielmehr müsse sich jeder Ehrenamtsträger selbst versichern.
Die Presse hat darüber berichtet und den Versicherungsschutz für zehntausende ehrenamtlich tätige Menschen in Sportvereinen in Frage gestellt mit der Folge, dass hierzu auch bei uns zahlreiche Anfragen in den letzten Tagen eingingen.
Die VBG hat nun mit einem Schreiben vom 29.03.2012 darauf hinweisen, dass alle abgeschlossenen Verträge zur freiwilligen Versicherung im Ehrenamt, die mit Vereinen und/oder Landessportbünden zugunsten der ehrenamtlich Tätigen abgeschlossen wurden, Bestand haben.
Die VBG wird die geschlossenen Verträge auch weiterhin zu Gunsten der Versicherten anwenden und den Versicherungsschutz im gesetzlichen Rahmen gewähren.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hettich
Württembergischer Landessportbund e.V.
Geschäftsbereich Vereins- und Verbandsservice
SpOrt Stuttgart
Fritz-Walter-Weg 19
70372 Stuttgart
Telefon: 0711/28077-124
Fax: 0711/28077-108
E-Mail: andreas.hettich@wlsb.de
VereinsServiceBüro
Telefon: 0711/28077-125
E-Mail: info@wlsb.de
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Gemeinsam für den Sport - die WLSB-Stiftung finden Sie unter www.wlsb-sportstiftung.de
Quelle: WLSB