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Schenkelbrand soll verboten werden

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Schenkelbrand soll verboten werden

Beschluss des Bundesrats

Schenkelbrand soll verboten werden


Warendorf (fn-press). Der Bundesrat hat beschlossen, den Schenkelbrand bei Pferden verbieten zu lassen und ist damit einem Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gefolgt. Die Bundesregierung hat jetzt den Auftrag, das Tierschutzgesetz entsprechend zu ändern.

„Wir sind sehr enttäuscht über diese Entscheidung. Ein über Jahre gut funktionierendes System zur Kennzeichnung von Pferden wurde einfach so weggewischt. Den Argumenten der organisierten Pferdezucht wurde überhaupt keine Beachtung geschenkt“, sagte Theodor Leuchten (Ratingen), Vorsitzender des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und des Rheinischen Pferdestammbuchs. Die Zuchtverbände haben seit Jahren für die Erhaltung der Kennzeichnung durch den Schenkelbrand gekämpft. So wurden über Jahre immer wieder Gespräche mit Staatsekretären, den Tierseuchenreferenten von Bund und Ländern und den Landwirtschaftsministern der Länder geführt. Auch der Versuch, Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner zu überzeugen, scheiterte.

Die FN und die Zuchtorganisationen hatten immer wieder auf die Argumente für die bestehende Kennzeichnung aus Schenkelbrand und Pferdepass hingewiesen. Der Schenkelbrand sei unverwechselbar, sicher und leicht rückverfolgbar, vor allem aber weltweit kompatibel und für jeden Laien auch ohne Hilfsmittel mit bloßem Auge effektiv zu lesen. Der Schenkelbrand ermöglicht seit Jahrzehnten ausnahmslos eine weltweite Identifizier- und Rückverfolgbarkeit. Transponder und Datenbanken, in denen die Transponderinformationen hinterlegt sind, können das nicht. Neben dem Hauptaspekt der sicheren Identifikation dient der Brand traditionell auch noch als Markenzeichen mit weltweiter Bedeutung. „Mit der Aufgabe des Schenkelbrandes wird ein Markenzeichen, das wir uns über viele Jahre erarbeitet haben, auf’s Spiel gesetzt und die traditionelle Bindung der Züchter zu ihrem Verband zerschlagen“, sagte Leuchten. Außerdem ist darauf hingewiesen worden, dass auch die Einsetzung des Transponders kein „einfacher Piks ohne Belastung und Stress" sei. Gutachterliche Stellungnahmen belegen außerdem, dass sich weder der Brennvorgang noch der Brand als „erhebliche“ Schmerzen im Sinne des Deutschen Tierschutzgesetzes einstufen lassen.
Auslöser der Streitfrage Transponder oder Schenkelbrand war die effektive Tierseuchenbekämpfung in Deutschland. In Deutschland kennzeichnen die FN-Mitgliedszuchtverbände die registrierten Equiden seit Jahrzehnten mittels Schenkelbrand und leisten damit einen effektiven und funktionierenden Beitrag zur Tierseuchenbekämpfung. „Die Kennzeichnung ist seit fünf Jahren ein Dauerthema. Wir hatten bei der Europäischen Union (EU) erreicht, dass unser bewährtes System mit Schenkelbrand und Pass als alleinige Kennzeichnung möglich wäre. Bei der Umsetzung in eine nationale Verordnung zeigte sich dann, dass der Druck aus den Bundesländern so hoch war, dass trotz der Möglichkeit in der EU-Verordnung der Transponder dennoch kommen würde,“ blickte Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des FN-Bereiches Zucht, zurück. Der Transponder sei daher in Deutschland ohne Not der organisierten Pferdezucht aufgezwungen worden, obwohl alternative Kennzeichnungsmethoden in der EU-Verordnung gerade für Länder wie Deutschland vorgesehen sind und allein ausreichend sicher seien. Gemäß EU-Vorgabe reiche der Schenkelbrand zur alleinigen Kennzeichnung voll aus. Daher lassen andere Mitgliedsstaaten wie Österreich, Spanien, Großbritannien und osteuropäische Länder die alternative Kennzeichnung mittels Schenkelbrand zu.

Seit Anfang März 2010 ist nun die neue Viehverkehrsverordnung in Deutschland in Kraft. Jetzt müssen Fohlen und Zuchtpferde der FN-Mitgliedszuchtorganisationen mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Die zusätzliche Kennzeichnung durch den Schenkelbrand war in der Begründung zur Viehverkehrsverordnung allerdings zugesichert und jetzt – nur wenige Monate später – doch abgeschafft worden. „Das Vertrauen in die Politik und in die Landesregierungen ist jetzt natürlich weg. Insbesondere auch, weil ein eindeutiges und sicheres Verfahren mit dem Schenkelbrand durch ein nicht weltweit nachhaltiges Transponder-System ersetzt werden soll“, sagte Theodor Leuchten. „Der Transponder bietet im Seuchenfall bei der Rückverfolgung eines einzelnen Pferdes keinerlei Überlegenheit oder Zugewinn gegenüber dem Schenkelbrand und ist nur mit einem speziellen Lesegerät zu identifizieren, das in der Regel nur Fachleuten zur Verfügung steht. Darüber hinaus gibt es weder ein weltweit oder europaweit vernetztes Datenbanksystem für Transponder“, ergänzte er. Außerdem könne das Vertrauen von Bund und Ländern in den Transponder nicht sehr groß sein, wenn der Bundesrat mit Verabschiedung der Viehverkehrsverordnung beschlossen hat, sich auf EU-Ebene gegen die verpflichtende Kennzeichnung von Schaf und Ziege mittels Transponder einzusetzen.

Aussagen, dass der Transponder das Einschleppen und Ausbrechen von Pferdeseuchen verhindere beziehungsweise verhindern könne, werden durch die in Deutschland aktuell aufgetretenen Fälle von Infektiöser Anämie (Blutarmut) bei durch Transponder gekennzeichneten Pferden rumänischer Herkunft widerlegt. „Eine Kennzeichnung mittels Schenkelbrand hätte das Fälschen der Papiere definitiv erschwert, wenn nicht sogar verhindert“, ist Klaus Miesner überzeugt.

Bisherige Erfahrungen zeigten außerdem, dass der Transponder Ausfallraten in Höhe von bis zu zwei Prozent und mehr habe. Das bedeute im Exportfall, dass diese Pferde nicht mehr rückverfolgt werden können und damit als Pferde deutscher Herkunft mit Zugehörigkeit zu einem deutschen Zuchtprogramm verloren sind. „Das heißt, wenn der Transponder defekt ist und die zum Pferd zugehörigen Papiere fehlen, dann weiß kein Mensch, ob dieses Pferd aus Argentinien, Chile, den USA, Holland, Deutschland oder woher auch immer kommt“, erklärte Miesner. Dabei sei es weltweit ein begründetes Anliegen zahlreicher Menschen und nicht nur von Fachleuten, über die züchterische Herkunft eines Pferdes informiert zu sein.

Die Vertreter der FN-Mitgliedszuchtverbände werden sich jetzt darüber informieren, ob und welche weiteren Schritte gegen die Umsetzung des Beschlusses des Bundesrats noch möglich sind.

Quelle: fn-press

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