Der WPSV informiert
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Der WPSV informiert
Ergänzung der Ausschreibung Württembergische Mannschaftsmeisterschaft
Bei den Württembergischen Mannschaftsmeisterschaften am 23./24. Oktober in Neu-Ulm hat der WPSV - nach intensiven Bemühungen - von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) gem. § 400 LPO Dispens erhalten. In der Prüfung Nr. 6, Dressurprüfung Klasse L Kandare, Wertungsprüfung für die Württembergische Mannschaftsmeisterschaft Junioren, sind auch Aktive der LK 5 startberechtigt. Damit haben die Pferdesportkreise auch die Möglichkeit zusätzlich zu den Reitern LK 3 und 4, Reiter der LK 5, für ihre Mannschaft zu nominieren.
Fördergruppenvergleichsturnier mit Sichtung in Tübingen
Der Vorstand des WPSV hat beschlossen, dass die Pferdesportkreise (PSK) in diesem Jahr für das Fördergruppenturnier in Tübingen am 9./10. Oktober kein Nenngeld bezahlen müssen. Damit unterstützt der Württembergische Pferdesportverband (WPSV) die Arbeit in den PSKs zusätzlich zu den bereits gewährten Zuschüssen zu den Lehrgängen. Dies gilt jedoch nur für die Anzahl der Teilnehmer, die in den Prüfungen startberechtigt sind. Dies sind in Dressur und im Stil-Geländeritt maximal drei Teilnehmer, in den Springprüfungen maximal vier Teilnehmer.
Bei den Württembergischen Mannschaftsmeisterschaften am 23./24. Oktober in Neu-Ulm hat der WPSV - nach intensiven Bemühungen - von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) gem. § 400 LPO Dispens erhalten. In der Prüfung Nr. 6, Dressurprüfung Klasse L Kandare, Wertungsprüfung für die Württembergische Mannschaftsmeisterschaft Junioren, sind auch Aktive der LK 5 startberechtigt. Damit haben die Pferdesportkreise auch die Möglichkeit zusätzlich zu den Reitern LK 3 und 4, Reiter der LK 5, für ihre Mannschaft zu nominieren.
Fördergruppenvergleichsturnier mit Sichtung in Tübingen
Der Vorstand des WPSV hat beschlossen, dass die Pferdesportkreise (PSK) in diesem Jahr für das Fördergruppenturnier in Tübingen am 9./10. Oktober kein Nenngeld bezahlen müssen. Damit unterstützt der Württembergische Pferdesportverband (WPSV) die Arbeit in den PSKs zusätzlich zu den bereits gewährten Zuschüssen zu den Lehrgängen. Dies gilt jedoch nur für die Anzahl der Teilnehmer, die in den Prüfungen startberechtigt sind. Dies sind in Dressur und im Stil-Geländeritt maximal drei Teilnehmer, in den Springprüfungen maximal vier Teilnehmer.
Quelle: WPSV