Klamme Kommunen liebäugeln mit der Pferdesteuer
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Klamme Kommunen liebäugeln mit der Pferdesteuer
Die Kassenlage bei den Kommunen ist bekanntermaßen katastrophal und wird nun nach dem Tarifabschluss für die Angestellten von Bund und Kommunen nun noch schwieriger.
Manche Kämmerer, Gemeinderäte und auch Bürgermeister in Baden-Württemberg liebäugeln nun plötzlich wieder mit der Pferdesteuer. Warum denn nur eine Steuer für den Hund, warum nicht auch eine Steuer für das Pferd? Dabei übersehen sie aber, dass nach dem Kommunalabgabengesetz und aus ordnungspolizeilichen Gründen eine Hundesteuer zu erheben ist. Eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 Grundgesetz ist im Vergleich der Hundesteuer mit der Pferdesteuer ist nicht zu erkennen, so das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1978.
Mit einer Pferdesteuer würde nach den Worten des ehemaligen Landwirtschaftsministers Peter Hauk, MdL auch erstmals eine Sportart besteuert werden. Der verursachte Verwaltungsaufwand durch die Einführung einer Pferdesteuer (Ausnahmeregelungen für Fohlen, Zuchtstuten, Zuchthengste, Arbeitspferde, Therapiepferde, Gnadenbrotpferde, Schulpferde etc.) würde den Nutzen an dieser Steuer bei weitem übersteigen.
Reiterinnen und Reiter werden in dieser Situation gebeten, aufmerksam Berichte von Gemeinderatssitzungen oder Presseberichte zum Thema Pferdesteuer zu verfolgen um dem Landesverband unverzüglich Mitteilung zu machen. Wird die Pferdesteuer erst mal in einer Gemeinde erhoben, wird das bei anderen Gemeinden rasch Schule machen.
Teilen Sie bitte die Bestrebungen zur Erhebung einer Pferdesteuer in Ihrer Kommune direkt dem Vorstand Breitensport/Umwelt im Präsidium des Pferdesportverband Ba-den-Württemberg unter der eMail-Adresse: Rolf-Berndt@t-online.de, Telefon (01 72) 7 36 11 43 mit. Unterstützung vor Ort und Informationsmaterial kann unter der gleichen Adresse angefordert werden.
Rolf Berndt
Vorstand Breitensport/Umwelt
im Präsidium des Pferdesportverbandes Baden-Württemberg e.V.
Manche Kämmerer, Gemeinderäte und auch Bürgermeister in Baden-Württemberg liebäugeln nun plötzlich wieder mit der Pferdesteuer. Warum denn nur eine Steuer für den Hund, warum nicht auch eine Steuer für das Pferd? Dabei übersehen sie aber, dass nach dem Kommunalabgabengesetz und aus ordnungspolizeilichen Gründen eine Hundesteuer zu erheben ist. Eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 Grundgesetz ist im Vergleich der Hundesteuer mit der Pferdesteuer ist nicht zu erkennen, so das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1978.
Mit einer Pferdesteuer würde nach den Worten des ehemaligen Landwirtschaftsministers Peter Hauk, MdL auch erstmals eine Sportart besteuert werden. Der verursachte Verwaltungsaufwand durch die Einführung einer Pferdesteuer (Ausnahmeregelungen für Fohlen, Zuchtstuten, Zuchthengste, Arbeitspferde, Therapiepferde, Gnadenbrotpferde, Schulpferde etc.) würde den Nutzen an dieser Steuer bei weitem übersteigen.
Reiterinnen und Reiter werden in dieser Situation gebeten, aufmerksam Berichte von Gemeinderatssitzungen oder Presseberichte zum Thema Pferdesteuer zu verfolgen um dem Landesverband unverzüglich Mitteilung zu machen. Wird die Pferdesteuer erst mal in einer Gemeinde erhoben, wird das bei anderen Gemeinden rasch Schule machen.
Teilen Sie bitte die Bestrebungen zur Erhebung einer Pferdesteuer in Ihrer Kommune direkt dem Vorstand Breitensport/Umwelt im Präsidium des Pferdesportverband Ba-den-Württemberg unter der eMail-Adresse: Rolf-Berndt@t-online.de, Telefon (01 72) 7 36 11 43 mit. Unterstützung vor Ort und Informationsmaterial kann unter der gleichen Adresse angefordert werden.
Rolf Berndt
Vorstand Breitensport/Umwelt
im Präsidium des Pferdesportverbandes Baden-Württemberg e.V.
Quelle: LV Baden-Württemberg