Seminar Unfallverhütung im Pferdesport
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Seminar Unfallverhütung im Pferdesport
Zum ersten Mal bot der Württembergische Pferdesportverband (WPSV) am 7. November in Sindlingen ein Seminar zum Thema „Unfallverhütung im Pferdesport“ an.
Thomas Litzinger aus Mücke/Hessen stand als Referent zur Verfügung. Litzinger selbst lange Jahre im Vorstand des Hessischen Reiter-und Fahrerverbandes, Vereinsmanager B und Dozent bei vielen Seminaren der Verwaltungsberufsgenossenschaft erläuterte diese Thematik interessant und anschaulich.
Die meisten Unfälle mit Pferden passieren nicht bei der Ausübung des Reit- ,.Fahr- oder Voltigiersports, sondern sind Trittunfälle, Unfälle durch Umrennen durch das Pferd oder passieren beim Weideauf- und/oder -abtrieb. Bei Stürzen sind die Unfallzahlen sogar rückläufig.
Einen großen Teil des Seminars nahm der Umgang mit dem Pferd im Straßenverkehr ein. Pferde dürfen nur mit Personen am Straßenverkehr teilnehmen, die ausreichend auf das Pferd einwirken können. Zur richtigen Einwirkung gehören aber auch die richtige Ausrüstung, so ist es grob fahrlässig ein Pferd nur am Stallhalfter und Strick auf der Straße zu führen, da die Einwirkung des Führenden hier gering ist. Mit einer Führkette ist ebenfalls nur eine bedingte Einwirkung möglich. In Schadensfällen hat der Führende die Beweislast.
Gerade im Winterhalbjahr müssen sich sich Reiter und ihre Pferde bei Dunkelheit genügend kenntlich machen. Dazu gehören eine nach vorne weiße und nach hinten rote Lampe, blinkende Lichter sind nach der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt. Leuchtgamaschen und Decke für das Pferd und eine Warnweste für den Reiter sind ein zusätzliche Sicherheitsausrüstung.
Deutlich wurde während des Seminars auch, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen auf den Pferdehalter, Tierhüter und Ausbilder zukommen können. „ Ihre Ausbildertätigkeit fängt nicht bei Sitz und Einwirkung an, sondern viel früher“ gab Thomas Litzinger zu bedenken. Wichtig ist auch, dass der Ausbilder auf korrekte Ausrüstung der Pferde und seiner Schüler achtet.
„Weideunfälle durch Ausbrechen könnten manchmal vermieden werden, wenn immer genügend Gras auf der Koppel und der Zaun sicher ist “ gab Thomas Litzinger zu bedenken. Ein Koppelbuch, in dem alle Termine der Zaunkontrolle aufgezeichnet werden, sind bei Unfällen hilfreich für den Halter. Wichtig ist jedoch auch die Zaunhöhe, die Art des Zaunes und das Weidetor. Aus Sicherheitsgründen muss das Weidetor fest sein, nach innen geöffnet werden und mit einem Schloss versehen werden. Je näher die Koppel an befahrenen Straßen liegt, desto größer muss die Sorgfalt des Koppelbetreibers sein, dazu gehört auch die tägliche Zaunkontrolle.
Zwar konnten bei diesem eintägigen Seminar nicht alle Möglichkeiten zur Unfallverhütung mit dem Pferd angesprochen werden, sondern nur die wichtigsten Punkte . Ausführlichere Seminar werden durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft angeboten (www.vbg.de).
Thomas Litzinger aus Mücke/Hessen stand als Referent zur Verfügung. Litzinger selbst lange Jahre im Vorstand des Hessischen Reiter-und Fahrerverbandes, Vereinsmanager B und Dozent bei vielen Seminaren der Verwaltungsberufsgenossenschaft erläuterte diese Thematik interessant und anschaulich.
Die meisten Unfälle mit Pferden passieren nicht bei der Ausübung des Reit- ,.Fahr- oder Voltigiersports, sondern sind Trittunfälle, Unfälle durch Umrennen durch das Pferd oder passieren beim Weideauf- und/oder -abtrieb. Bei Stürzen sind die Unfallzahlen sogar rückläufig.
Einen großen Teil des Seminars nahm der Umgang mit dem Pferd im Straßenverkehr ein. Pferde dürfen nur mit Personen am Straßenverkehr teilnehmen, die ausreichend auf das Pferd einwirken können. Zur richtigen Einwirkung gehören aber auch die richtige Ausrüstung, so ist es grob fahrlässig ein Pferd nur am Stallhalfter und Strick auf der Straße zu führen, da die Einwirkung des Führenden hier gering ist. Mit einer Führkette ist ebenfalls nur eine bedingte Einwirkung möglich. In Schadensfällen hat der Führende die Beweislast.
Gerade im Winterhalbjahr müssen sich sich Reiter und ihre Pferde bei Dunkelheit genügend kenntlich machen. Dazu gehören eine nach vorne weiße und nach hinten rote Lampe, blinkende Lichter sind nach der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt. Leuchtgamaschen und Decke für das Pferd und eine Warnweste für den Reiter sind ein zusätzliche Sicherheitsausrüstung.
Deutlich wurde während des Seminars auch, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen auf den Pferdehalter, Tierhüter und Ausbilder zukommen können. „ Ihre Ausbildertätigkeit fängt nicht bei Sitz und Einwirkung an, sondern viel früher“ gab Thomas Litzinger zu bedenken. Wichtig ist auch, dass der Ausbilder auf korrekte Ausrüstung der Pferde und seiner Schüler achtet.
„Weideunfälle durch Ausbrechen könnten manchmal vermieden werden, wenn immer genügend Gras auf der Koppel und der Zaun sicher ist “ gab Thomas Litzinger zu bedenken. Ein Koppelbuch, in dem alle Termine der Zaunkontrolle aufgezeichnet werden, sind bei Unfällen hilfreich für den Halter. Wichtig ist jedoch auch die Zaunhöhe, die Art des Zaunes und das Weidetor. Aus Sicherheitsgründen muss das Weidetor fest sein, nach innen geöffnet werden und mit einem Schloss versehen werden. Je näher die Koppel an befahrenen Straßen liegt, desto größer muss die Sorgfalt des Koppelbetreibers sein, dazu gehört auch die tägliche Zaunkontrolle.
Zwar konnten bei diesem eintägigen Seminar nicht alle Möglichkeiten zur Unfallverhütung mit dem Pferd angesprochen werden, sondern nur die wichtigsten Punkte . Ausführlichere Seminar werden durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft angeboten (www.vbg.de).