Kutschenführerschein

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Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) hat im Dezember 2016
die Einführung eines Kutschenführerscheins zum 1. Juni 2017 beschlossen. Jeder, der sich
mit einer Kutsche im Straßenverkehr bewegt, soll zukünftig über einen Kutschenführerschein
A Privatperson seine Qualifikation nachweisen. Für gewerbliche Fahrer gibt es einen
Kutschenführerschein B Gewerbe.


Kutschfahrer sind mit ihren Pferdegespannen häufig auch im Straßenverkehr unterwegs. Mit
Blick auf ihre Sicherheit und zur Unfallprophylaxe fordert die FN nun einen bundesweit
einheitlichen Kutschenführerschein. Dieser soll die verantwortlichen Personen auf dem
Kutschbock dazu befähigen, ein Pferdegespann auf öffentlichen Wegen und Straßen zu
führen. Hierzu wird das entsprechende Wissen rund um das sichere Fahren in
Straßenverkehr und Gelände sowie um den pferdegerechten Umgang vermittelt.


Der Kutschenführerschein richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit
einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum
Verkehrsteilnehmer wird. Unterschieden wird der Kutschenführerschein in den
Kutschenführerschein A für Privatpersonen und den Kutschenführerschein B für gewerbliche
Fahrer. Alternativ zum Kutschenführerschein besteht für Privatperson auch weiterhin die
Möglichkeit, das Fahrabzeichen 5 abzulegen und darüber den Kutschenführerschein A gleich
mit zu erwerben. Hierzu werden die Lehrinhalte zum Fahrabzeichen 5 zukünftig um ein
Sicherheitsmodul ergänzt.

Kutschenführerschein A Privatperson

Der Kutschenführerschein A Privatperson richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur
gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und
damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Der Lehrgang zum Kutschenführerschein A umfasst
mindestens 45 Lehreinheiten und besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil. Erste
Lehrgänge werden ab Juni 2017 angeboten.


Theorie und Praxis
Im Theorieteil wird unter anderem Wissen rund um die Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit
des Pferdes gelehrt, über die Sicherheitsüberprüfung von Geschirr und Wagen und über das
vorausschauende Fahren im Straßenverkehr und in Flur und Wald unter Beachtung der
Rechtsvorschriften und der Sicherheitsbestimmungen. Im Praxisteil sind unter anderem das
korrekte Aufschirren und Anspannen samt Gespannkontrolle Thema. Darüber hinaus gibt es
Übungsfahrten innerorts und außerorts, auf Landes- und Kreisstraßen. Dabei werden
verschiedene Situationen aus dem Verkehrsalltag geübt, so beispielsweise das korrekte
Abbiegen oder das Überqueren von Kreuzungen und Brücken. Im Anschluss an den
Lehrgang findet die Prüfung zum Kutschenführerschein statt. Dabei sind verschiedene
Stationsprüfungen zu absolvieren.


Voraussetzungen
Um den Kutschenführerschein A Privatperson ablegen zu können, ist es notwendig, in Besitz
eines Basispass Pferdekunde oder der Reitabzeichen 6 und 7 zu sein. Für Bewerber, die
den Basispass Pferdekunde noch nicht besitzen, ist es möglich, diesen im Rahmen des
Lehrgangs zum Kutschenführerschein A gleich mit abzulegen. In diesem Fall werden am
Prüfungstag zwei Prüfungen absolviert.


Ausstellung
Die Ausstellung des Kutschenführerscheins A Privatperson erfolgt nach bestandener
Prüfung und frühestens mit Vollenden des 16. Lebensjahres. Personen unter 16 Jahren
können an einem Lehrgang und an der Prüfung zum Erwerb des Kutschenführerscheins A
Privatperson teilnehmen. Den Kutschenführerschein zum eigenverantwortlichen Fahren im
Straßenverkehr bekommen sie dann mit Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt. Bis
dahin müssen junge Fahrer in Begleitung eines volljährigen Beifahrers fahren, der
mindestens im Besitz des Kutschenführerscheins A ist und zweijährige Fahrpraxis vorweisen
kann.
Personen, die bereits den Fahrpass oder ein Fahrabzeichen 5 (FA 5), früher Deutsches
Fahrabzeichen IV (DFA IV) oder eine FN-Ausbilderqualifikation Fahren bzw. den APOGespannführer
besitzen, können sich den Kutschenführerschein A Privatperson ab Frühjahr
2017 auf Antrag per Formblatt und unter Nachweis der bestandenen Prüfungen ausstellen
lassen. Über das genaue Vorgehen wird rechtzeitig informiert.


Kutschenführerschein B Gewerbe


Der Kutschenführerschein B Gewerbe richtet sich an Fahrer, die mit ihren Kutschen
Personen oder Lasten gegen ein Entgelt transportieren. Sie fallen damit unter die
Bezeichnung „gewerbliche Fahrer“. Um den Kutschenführerschein B Gewerbe zu erhalten
muss ein entsprechender Lehrgang mit abschließender Prüfung erfolgreich abgeschlossen
werden. Erste Lehrgänge werden ab Juni 2017 angeboten.


Theorie und Praxis
Der Lehrgang zum Kutschenführerschein B umfasst mindestens 38 Lehreinheiten. Die
Prüfungs- und Lehrinhalte umfassen Themen wie das vorausschauende Fahren im
Straßenverkehr, das Erkennen von potentiellen Gefahrenquellen, die Verfassungskontrolle
und Pferdeschonung. Darüber hinaus werden der ordnungsgemäße Transport von Personen
sowie die Ladungssicherung, das Fahren mit Planwagen und das Fahren mit schwerem Zug
geschult. Ebenso gibt es einen Themenblock zu den technischen Anforderungen an
gewerblich genutzte Wagen und Kutschen und zu Sicherheitsaspekten bei der
Fahrzeugumrüstung zum Personentransport.


Voraussetzungen
Bewerber für der Kutschenführerschein B Gewerbe müssen im Besitz des
Kutschenführerscheins A Privatperson bzw. des APO-Gespannführers oder des
Fahrabzeichens 5 (FA 5) sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Zulassungsvoraussetzung für den Lehrgang und die Prüfung ist zudem der Nachweis eines
Erste-Hilfe-Kurses „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (9 LE), der nicht länger
als 2 Jahre zurückliegt.


Ausstellung
Die Ausstellung des Kutschenführerscheins B Gewerbe erfolgt nach bestandener Prüfung.
Inhaber einer gem. § 11 I Nr. 8 c) des Tierschutzgesetzes von der zuständigen Behörde
erteilten Erlaubnis zum Betrieb eines gewerbsmäßigen Fuhrbetriebes, die vor dem 1.06.2017
erteilt wurde oder des APO-Gespannführers, können sich auf Antrag einen
Kutschenführerschein B Gewerbe ausstellen lassen. Hierfür gibt es eine einjährige
Übergangsfrist.


Häufigste Fragen zum Thema Kutschenführerschein:


Warum gibt es den Kutschenführerschein?
Kutschfahrer sind mit ihren Pferdegespannen häufig auch im Straßenverkehr unterwegs und
werden damit zum Verkehrsteilnehmer. Mit Blick auf die Sicherheit und zur Unfallprophylaxe
gibt es den Kutschenführerschein. Er soll sicherstellen, dass die verantwortlichen Personen
auf dem Kutschbock dazu fähig sind, ein Pferdegespann auf öffentlichen Wegen und
Straßen zu führen. Hierzu wird das entsprechende Wissen rund um das sichere Fahren in
Straßenverkehr und Gelände sowie um den pferdegerechten Umgang vermittelt.


An wen richtet sich der Kutschenführerschein?
Der Kutschenführerschein richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit
einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum
Verkehrsteilnehmer wird. Unterschieden wird der Kutschenführerschein in den
Kutschenführerschein A für Privatpersonen und den Kutschenführerschein B für gewerbliche
Fahrer.


Ist der Kutschenführerschein verpflichtend?
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) fordert, dass jeder Fahrer, der sich mit einem
Gespann im Straßenverkehr bewegt, über den Kutschenführerschein A Privatperson
nachweist, dass er über das nötige Wissen rund um sicheres Fahren in Gelände und
Straßenverkehr verfügt. Bisher ist der Kutschenführerschein nicht bundesweit gesetzlich
verankert. Im Falle eines Unfalls und/oder Versicherungsfalles ist der Besitz des
Kutschenführerscheins jedoch wichtig, um besondere Sachkunde nachzuweisen.


Welche Vorteile hat ein Fahrer vom Kutschenführerschein?
Auf dem Weg zum Kutschenführerschein erhalten die Fahrer eine fundierte Ausbildung, die
sie optimal auf das pferdegerechte Fahren im Straßenverkehr vorbereitet. Der
Kutschenführerschein wird in Form einer Scheckkarte bescheinigt. Er hilft, beispielsweise im
Falle eines Unfalls und/oder Versicherungsfalls, die eigene Sachkunde nachzuweisen.


Was sind Inhalte des Kutschenführerscheins A Privatperson?
Der Lehrgang zum Kutschenführerschein A umfasst mindestens 45 Lehreinheiten und
besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil. Im Theorieteil wird unter anderem Wissen
rund um die Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit des Pferdes gelehrt, über die
Sicherheitsüberprüfung von Geschirr und Wagen und über das vorausschauende Fahren im
Straßenverkehr und in Flur und Wald unter Beachtung der Rechtsvorschriften und der
Sicherheitsbestimmungen. Im Praxisteil sind unter anderem das korrekte Aufschirren und
Anspannen samt Gespannkontrolle Thema. Darüber hinaus gibt es Übungsfahrten innerorts
und außerorts, auf Landes- und Kreisstraßen. Dabei werden verschiedene Situationen aus
dem Verkehrsalltag geübt, so beispielsweise das korrekte Abbiegen oder das Überqueren
von Kreuzungen und Brücken. Im Anschluss an den Lehrgang findet die Prüfung zum
Kutschenführerschein statt. Dabei sind verschiedene Stationsprüfungen zu absolvieren.


Was sind Inhalte des Kutschenführerscheins B Gewerbe?
Der Lehrgang zum Kutschenführerschein B umfasst mindestens 38 Lehreinheiten. Die
Prüfungs- und Lehrinhalte umfassen Themen wie das vorausschauende Fahren im
Straßenverkehr, das Erkennen von potentiellen Gefahrenquellen, die Verfassungskontrolle
und Pferdeschonung. Darüber hinaus werden der ordnungsgemäße Transport von Personen
sowie die Ladungssicherung, das Fahren mit Planwagen und das Fahren mit schwerem Zug
geschult. Ebenso gibt es einen Themenblock zu den technischen Anforderungen an
gewerblich genutzte Wagen und Kutschen und zu Sicherheitsaspekten bei der
Fahrzeugumrüstung zum Personentransport.


Wie erhalte ich als Privatperson einen Kutschenführerschein?
Zwingende Voraussetzung, um einen Kutschenführerschein A zu erhalten, ist die Teilnahme
an einem entsprechenden Lehrgang mit abschließender Prüfung. Um sicherzustellen, dass
Fahrer mit turniersportlichen Ambitionen keine zusätzlichen oder doppelten Prüfungen
absolvieren müssen, gewährleistet der Kutschenführerschein eine größtmögliche
Durchlässigkeit des FN-Prüfungssystems. Auf dem Weg zum Kutschenführerschein A gibt es
entsprechend zwei gleichberechtigt nebeneinander stehende Möglichkeiten, um die
Qualifikation zu erlangen:
1) Fahrer ohne turniersportliche Ambitionen absolvieren eine separate Prüfung zum
Kutschenführerschein A. Diese ist an einen vorausgegangenen, verpflichtenden Lehrgang
gekoppelt.
2) Fahrer mit turniersportlichen Ambitionen legen wie bisher die Prüfung zum Fahrabzeichen
5 (FA 5) ab. Der Kutschenführerschein A Privatperson ist über ein Sicherheitsmodul
Bestandteil des FA 5. Mit bestandener FA 5-Prüfung erhält der Prüfling somit automatisch
auch den Kutschenführerschein A.


Wie erhalte ich als gewerblicher Fahrer einen Kutschenführerschein?
Fahrer, die Personen oder Lasten gewerblich befördern, müssen einen
Kutschenführerschein B Gewerbe vorweisen können. Um diesen zu erhalten, muss ein
entsprechender Lehrgang mit abschließender Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Inhalte des Kutschenführerscheins B Gewerbe unterscheiden sich von denen des
Kutschenführerscheins A Privatperson insofern, als dass erweiterte Kenntnisse
vorausgesetzt werden, so zum Beispiel zur Personenbeförderung, zur Ladungssicherheit,
zum Fahren mit schwerem Zug oder zu technischen Anforderungen an gewerblich genutzte
Kutschen. Der Kutschenführerschein A Privatperson ist jedoch Voraussetzung, um den
Kutschenführerschein B Gewerbe ablegen zu können.


Welche Fahrer sind als gewerblich einzustufen?
Als gewerblicher Fahrer gilt jeder, der mit seiner Kutsche Personen oder Lasten gegen ein
Entgelt bewegt.
Welche Voraussetzungen gibt es, um den Kutschenführerschein ablegen zu können?
Um den Kutschenführerschein A Privatperson ablegen zu können, ist es notwendig, in Besitz
eines Basispass Pferdekunde oder der Reitabzeichen 6 und 7 zu sein. Für Bewerber, die
den Basispass Pferdekunde noch nicht besitzen, ist es möglich, diesen im Rahmen des
Lehrgangs zum Kutschenführerschein A gleich mit abzulegen. In diesem Fall werden am
Prüfungstag zwei Prüfungen absolviert.
Zulassungsvoraussetzung für den Lehrgang und die Prüfung zum Kutschenführerschein B
Gewerbe sind der Besitz eines Kutschenführerscheins A sowie der Nachweis eines Erste-
Hilfe-Kurses „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (9 LE), der nicht länger als 2
Jahre zurückliegt.
Ist die Mitgliedschaft im Verein eine Voraussetzung für den Kutschenführerschein?
Für die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang und an der Prüfung zum Kutschenführerschein
A Privatperson ist keine Vereinsmitgliedschaft notwendig. Gleiches gilt für den
Kutschenführerschein B Gewerbe.


Gibt es ein Mindestalter für den Kutschenführerschein?
Die Ausstellung des Kutschenführerscheins A Privatperson erfolgt nach bestandener
Prüfung und frühestens mit Vollenden des 16. Lebensjahres. Personen unter 16 Jahren
können an einem Lehrgang und an der Prüfung zum Erwerb des Kutschenführerscheins A
Privatperson teilnehmen. Den Kutschenführerschein zum eigenverantwortlichen Fahren im
Straßenverkehr bekommen sie dann mit Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt. Bis
dahin müssen junge Fahrer in Begleitung eines volljährigen Beifahrers fahren, der
mindestens im Besitz des Kutschenführerscheins A ist und zweijährige Fahrpraxis vorweisen
kann.
Bewerber für den Kutschenführerschein B Gewerbe müssen das 18. Lebensjahr vollendet
haben.


Wo finden Prüfungen zum Kutschenführerschein statt?
Die Prüfung zum Kutschenführerschein A Privatperson kann von FN-gekennzeichneten
Vereinen und Betrieben durchgeführt werden, sofern eine Genehmigung durch den
Landesverband bzw. die Landeskommission vorliegt. Es muss ein entsprechender
Vorbereitungslehrgang durchgeführt werden (siehe FN-Merkblatt). Die Durchführung des
Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer C Fahren mit gültiger DOSB- oder BLSVTrainerlizenz
erfolgen. Darüber hinaus muss der Lehrgangsleiter die Zusatzqualifikation
„Modul Sicherheit im Gespannfahren“ vorweisen können.
Die Prüfung zum Kutschenführerschein B Gewerbe findet in den von den Landesverbänden
benannten Fachschulen oder auf Vorschlag des Landesverbands an anderen
Ausbildungsstätten statt, sofern für diese eine Genehmigung der FN vorliegt. Die
Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer B Fahren mit gültiger
DOSB- oder BLSV-Trainerlizenz erfolgen. Darüber hinaus muss der Lehrgangsleiter die
Zusatzqualifikation „Modul Sicherheit im Gespannfahren“ vorweisen können.


Wie finde ich einen Lehrgang?
Lehrgänge werden frühestens ab dem 1. Juni 2017 angeboten. Ein Hinweis, wo Lehrgänge
stattfinden, wird rechtzeitig hier ergänzt.


Wie sieht der Kutschenführerschein aus?
Der Kutschenführerschein wird in Form einer Scheckkarte nach bestandener Prüfung an die
Bewerber ausgestellt.


Was ist mit Fahrern, die bereits ein FN-Fahrabzeichen oder eine Trainerqualifikation
besitzen?
Personen, die bereits den Fahrpass oder ein Fahrabzeichen 5 (FA 5), früher Deutsches
Fahrabzeichen IV (DFA IV) oder eine FN-Ausbilderqualifikation Fahren bzw. den APOGespannführer
besitzen, können sich den Kutschenführerschein A Privatperson ab Frühjahr
2017 auf Antrag per Formblatt und unter Nachweis der bestandenen Prüfungen ausstellen
lassen. Über das genaue Vorgehen wird rechtzeitig auch an dieser Stelle informiert.
Im Sinne der Besitzstandswahrung für den Kutschenführerschein B Gewerbe sieht die FN
die Verfahrensweise bei bisherigen Inhabern der nach § 11 I Nr. 8 c) des Tierschutzgesetzes
von den zuständigen Behörden erteilten Erlaubnis oder des APO-Gespannführers wie folgt
vor:
Inhaber einer gem. § 11 I Nr. 8 c) des Tierschutzgesetzes von der zuständigen Behörde
erteilten Erlaubnis zum Betrieb eines gewerbsmäßigen Fuhrbetriebes, die vor dem 1.06.2017
erteilt wurde oder des APO-Gespannführers, können sich auf Antrag einen
Kutschenführerschein B Gewerbe ausstellen lassen. Hierfür gibt es eine einjährige
Übergangsfrist.
Ohne eine Erlaubnis nach § 11 I Nr. 8 c) des Tierschutzgesetzes oder des APOGespannführers
ist der Besitz eines Kutschenführerscheins A Privatperson oder, sofern vor
Inkrafttreten des Kutschenführerscheins A abgelegt, Besitz des FA 5 (bzw. des DFA IV) und
einschlägige fahrerischer Erfahrung Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang
„Kutschenführerschein B Gewerbe“.

Was ändert sich bei der Prüfung zum Fahrabzeichen 5 (FA 5)?
Das Modul zur „Sicherheit beim Gespannfahren im Straßenverkehr“ wurde beim FA 5
ausgebaut. Zukünftig umfasst der Vorbereitungslehrgang acht Lehreinheiten zu diesem
Thema. Die Ausbildung mit dem Gespann auf öffentlichen Wegen und Straßen wird
intensiviert und auch im Rahmen der Prüfungsabnahme stärker als bisher kontrolliert. Mit
dieser Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die dem Turniersport zugewandten Fahrer
keine separate, zusätzliche Prüfung absolvieren müssen, um den Kutschenführerschein zu
erlangen.


Wann darf ein Ausbilder einen Lehrgang zum Kutschenführerschein leiten?
Für Lehrgangsleiter (Trainer C, B, und A Fahren) gilt, dass sie mit einer separaten
Fortbildung die Lehrbefähigung für die Zusatzqualifikation „Modul Sicherheit im
Gespannfahren“ zur Durchführung von Vorbereitungslehrgängen erwerben müssen. Die
Lehrgangsleiterfortbildungen werden von den Landesverbänden bzw. den Landes-Reit- und
Fahrschulen sowie ggf. von weiteren benannten Personen durchgeführt. Ablauf und Inhalte
der Pflichtfortbildung für Lehrgangsleiter sind festgelegt und die ersten Schulungen werden
durch die Landespferdsportverbände in der ersten Jahreshälfte 2017 durchgeführt.

Wann darf ein Prüfer den Kutschenführerschein abnehmen?
Für Prüfer (Richter FA) gilt, dass sie mit einer separaten Fortbildung die Prüfungsbefähigung
für die Zusatzqualifikation „Modul Sicherheit im Gespannfahren“ erwerben müssen. Die
Prüferfortbildungen werden von den Landesverbänden bzw. den Landes-Reit- und
Fahrschulen sowie ggf. von weiteren benannten Personen durchgeführt. Ablauf und Inhalte
der Pflichtfortbildung für Prüfer sind festgelegt und die ersten Schulungen werden durch die
Landespferdsportverbände in der ersten Jahreshälfte 2017 durchgeführt.

Diese FAQ werden laufend aktualisiert. / Stand: 12.12.2016
Quelle: www.pferd-aktuell.de

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