Newsleser

Ausschreibung Schule-Verein auch für Integration möglich

von Geschäftsstelle (Kommentare: 0)

Im Rahmen des Programms Kooperation Schule-Verein können auch Maßnahmen bezuschusst werden, die die Integration von (geflüchteten) Kindern und Jugendlichen fördern. Um in das neue Programm aufgenommen werden zu können, müssen Schülerinnen und Schüler aus „Vorbereitungsklassen" (VKL) an allgemeinbildenden Schulen sowie bei Berufsschulen aus dem „Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf für Jugendliche ohne Deutschkenntnisse" (VABO) teilnehmen.

Da diese Kinder und Jugendlichen aufgrund ihrer fehlenden bzw. gering ausgeprägten Deutschkenntnisse separat von den (einheimischen) Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden, ist es wichtig, außerhalb des jeweiligen Unterrichts Raum für Begegnungen zu schaffen. Gemeinsame sportliche Aktivitäten fördern Anerkennung, Respekt und Toleranz und schaffen dadurch Vertrauen und gemeinschaftlichen Zusammenhalt. Dies erleichtert den späteren Übergang der Schülerinnen und Schüler der VKL-/VABO-Klassen in die Regelklassen der Schulen.

Die geforderte Gruppendurchmischung ist somit der wesentliche Punkt und das Alleinstellungsmerkmal der neuen Förderlinie. Die Angebote sollen zusätzlich für junge Mitglieder des kooperierenden Sportvereins offen sein.

Welche Ausgabe im Rahmen einer Kooperation förderfähig und welche von einer Förderung ausgeschlossen sind, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Die Rahmenbedingungen des Zuschussprogramms im Überblick:

  • Antragsteller sind der Verein und die Schule
  • Zuschussempfänger ist der Verein
  • Anzahl der Teilnehmer: An der Maßnahme sollen mindestens acht Kinder/Jugendliche regelmäßig teilnehmen. Davon sollen mindestens zwei Kinder/Jugendliche Schülerinnen und Schüler aus VKL-/VABO-Klassen sein. Zusätzlich sollen die Angebote offen für junge Mitglieder des kooperierenden Sportvereins sein.  
  • Der Antragszeitraum für das Schuljahr 2017/2018 läuft vom 15. März bis 1. Mai 2017. 
  • Für bewilligte Maßnahmen dürfen keine anderen Finanzmittel des Landes Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden. Bei der Förderlinie Integration ist eine Doppelförderung mit dem Kooperationsprogramm Schule-Verein ausgeschlossen.
  • Förderung erlebnispädagogisch orientierter Bewegungs- und Sportangebote
  • Es besteht für bewilligte Integrationskooperationen die Möglichkeit, dass kurzfristige bzw. einmalige erlebnispädagogisch orientierte Bewegungs- und Sportangebote zusätzlich einen Betrag in Höhe von maximal 1.000 Euro pro Schuljahr erhalten. Über das Antrags- und Abrechnungsverfahren werden Sie mit der Bewilligung der integrativen Kooperation informiert.
  • Für die Auszahlung des Zuschusses ist ein Kurzbericht/Abrechnungsformular auszufüllen und von Schule und Verein unterschrieben bei der WLSB-Geschäftsstelle einzureichen. Das Abrechnungsformular wird dem Verein mit Bewilligung der Maßnahme übersandt und muss bis 31.07.2018 bei der Geschäftsstelle des WLSB vorliegen.
  • Versicherungsschutz: Alle gemeldeten Kooperationsmaßnahmen erhalten Versicherungsschutz gem. Sportversicherungsvertrag bzw. über die gesetzliche Unfallversicherung der Schulen.

Zurück