Newsleser

Offener Brief der Deutschen Landgestüte bezüglich HLP-Reform

(Kommentare: 0)

Offener Brief der Deutschen Landgestüte bezüglich HLP-Reform

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung, Bereich Zucht, bemüht sich um eine weitere Verbesserung der Hengstleistungsprüfungen und der Selektion der Zuchthengste. Der derzeitige Reformentwurf wurde in verschiedenen Versammlungen und Medien bereits präsentiert und z. T. kontrovers diskutiert. Mit einem Schreiben haben sich die Deutschen Landgestüte an die Deutsche Reiterliche Vereinigung Abteilung Zucht gewendet und einstimmig ihre Meinung dazu geäußert. Zu Ihrer Information und weiteren Verwendung übermitteln wir Ihnen dieses Schreiben als offenen Brief.


Sehr geehrte Damen und Herren,
lieber Theo, lieber Klaus,

am 17.03.2014 trafen sich die Landstallmeister und Gestütsleiter der Deutschen Landgestüte zu einer ihrer regelmäßigen Zusammenkünfte. Unter anderem diskutierten wir über die Versammlung der Deutschen Hengsthalter in der Woche davor und natürlich über die dort vorgestellte Planung einer erneuten HLP-Reform. Einstimmig vertreten wir die Meinung, dass das dort vorgestellte Modell (Kurzprüfung dreijährig Anfang April, Selektion über die absolute Wertnote, Deckeinsatz für die Hengste mit bestandener Prüfung ab Mitte April) nicht der dringend notwendigen Erhöhung der Selektionsintensität genügt.

Nach unserer Meinung sollte es keinen Deckeinsatz für die dreijährigen Hengste geben. Die Hengste sollten dreijährig für die Dauer von 10 + x Tagen im Sommer/ Herbst geprüft werden, auf drei bis max. vier Stationen und von ein und derselben Richtergruppe. Damit wäre die Voraussetzung geschaffen, am Ende der letzten Prüfung die schlechtesten z. B. 25% des Jahrganges nicht zur Zucht zuzulassen. Wir halten es dabei für immens wichtig, an der Zuchtwertschätzung festzuhalten und nicht die absolute Note als Entscheidungskriterium heranzuziehen.
Die gelenkten Turniersportprüfungen vier- und fünfjährig mit eigenem Reiter und Fremdreiter können wir uns gut vorstellen, ebenso die spezialisierten 50-Tage-Tests für vier- bis sechsjährige Hengste auf dem Niveau der Kl. A-M. Auch bei den 50-Tage-Tests muss es eine Richtergruppe geben, die alle Hengste beurteilt, um auch danach erneut die schlechtesten z. B. 25% selektieren zu können. Der optionale Weg über die Bundeschampionatsqualifikation sollte erhalten bleiben.

Über die juristische Möglichkeit, dieses verbindlich über alle Zuchtverbände durchzusetzen, können wir keine Aussage treffen. Es ist selbstverständlich, dass diese Vorgehensweise nur dann eine Chance hat, wenn sie konsequent befolgt wird. Dass dieser Vorschlag nicht bei allen Hengsthaltern Zustimmung finden wird, ist uns bewusst. Der Verlust der ersten Decksaison mag auf den ersten Blick wirtschaftlich als ein zu großes Opfer erscheinen. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass wir mittelfristig betrachtet auch wirtschaftlich alle mehr von einer strengeren Selektionsstruktur profitieren, als von der kurzfristigen Vermarktung ungeprüfter Hengste.

Ein weiteres Thema unserer Sitzung war das Reiten und Vorstellen der dreijährigen Pferde. Wir vertreten den Standpunkt, dass diese Entscheidung im Ermessen eines jeden Pferdefachmannes selbst liegen sollte. Das Fehlverhalten Einzelner darf nicht zu einer Reglementierung oder gar Verurteilung aller führen, es sollte jedoch mutig und konsequent mit den betreffenden Betriebsleitern über etwaige misslungene oder gar tierschutzrelevante Auftritte gesprochen werden.
Gerne stehen wir für weitere Diskussionen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Die Deutschen Landgestüte

Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse), Dr. Jürgen Müller
Niedersächsisches Landgestüt Celle, Dr. Axel Brockmann
Nordrhein-Westfälisches Landgestüt Warendorf, Susanne Schmitt-Rimkus
Landgestüt Sachsen-Anhalt/ Prussendorf, Siegmund Hintsche
Sächsische Gestütsverwaltung – Landgestüt Moritzburg/ Hauptgestüt Graditz, Dr. Matthias Görbert
Landgestüt Dillenburg (Hessen), Florian Solle
Landgestüt Zweibrücken (Rheinland-Pfalz), Alexander Kölsch
Haupt- und Landgestüt Marbach (Baden-Württemberg), Dr. Astrid von Velsen-Zerweck
Haupt- und Landgestüt Schwaiganger (Bayern), Dr. Eberhard Senckenberg
Landgestüt Redefin (Mecklenburg-Vorpommern), Antje Kerber

Weitere Informationen für Medienvertreter: Dr. Astrid von Velsen-Zerweck, Tel. (01 73) 29 121 56, E-Mail astrid.velsen@hul.bwl.de.

Quelle: HLG Marbach

Zurück